Änderungen 2018, Neu in 2018

In der Regel gibt es regelmäßig Änderungen bei Gesetzen oder Vorschriften in Deutschland. Oder etwas, was Neu ist. Manche Änderungen sind wichtiger und manche weniger wichtig. Folgend einige Änderungen für das Jahr 2018. Welche dieser Änderungen sind für Sie interessant und wichtig? Haben Sie eine Frage oder wünschen eine Beratung im Bereich Altersvorsorge? Sind Sie vielleicht Unternehmer und haben Fragen zum Betriebsrentenstärkungsgesetz? Oder allgemein zur betrieblichen Altersvorsorge (bAV)? Wünschen Sie als Unternehmer eine Verbesserung der betrieblichen Altersvorsorge in ihrer Unternehmung? Oder sind Sie Privatperson und haben Fragen oder wünschen eine Beratung zum Bereich Riester Rente oder zur Rürup Rente (Basisrente)? Oder zu einem anderen Finanzthema? Für den Finanzbereich ist es möglich, dass Unternehmer und Privatpersonen eine Beratung erhalten. Informieren Sie sich über die Auswahl von bis zu mehr als 500 Anbietern im Finanzbereich.

Änderungen 2018 Betriebsrentenstärkungsgesetz, Nahles Rente: betriebliche Altersvorsorge (bAV), Betriebsrente

Eine der größten Änderung 2018 im Finanzbereich und vielleicht überhaupt ist die Einführung vom Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) in Deutschland. Die Rahmenbedingungen für die betriebliche Altersvorsorge sollen durch das Betriebsrentenstärkungsgesetz verbessert werden. Was auch bestehende Betriebsrenten betrifft. Das neue Betriebsrentenstärkungsgesetz soll dazu beitragen, dass die Betriebsrente (betriebliche Altersvorsorge) in kleinen Betrieben attraktiver wird. Stärker verankert wird. Geringverdiener vor Altersarmut geschützt werden. Als Anreiz für Geringverdiener bietet das Betriebsrentestärkungsgesetz eine steuerliche Förderung. Durch das neue Betriebsrentenstärkungsgesetz sollen Arbeitgeber einen Steuerzuschuss von 30 % erhalten. Vorausgesetzt Beschäftigte mit weniger als 2200 € brutto wird eine Betriebsrente angeboten. Bei der zwischen 240 und 480 € jährliche Beiträge gezahlt werden. Die Änderungen im Bereich betriebliche Altersvorsorge durch das Betriebsrentenstärkungsgesetz betrifft Direktversicherungen, Pensionsfonds, die Pensionskasse und teilweise die Unterstützungskasse und rückgedeckte Unterstützungskasse, die Direktzusage bzw. Pensionszusage, die Rürup Rente bzw. Basisrente und die Riester-Rente.

Sozialpartner Modell, Nahles Rente, ergänzt 2018 betriebliche Altersvorsorge

Neu in 2018 ist das Sozialpartnermodell („Nahles-Rente“). Die Nahles Rente ergänzt die betriebliche Altersvorsorge. Beim Sozialpartnermodell sind besondere Voraussetzungen zu beachten.

2017 geplante oder mögliche Änderungen für 2018: Lebensversicherungen, Ergo, Generali, AachenMünchener, Central Kranken, Abwicklungsgesellschaften

Als eine der gravierendsten Änderungen im Jahr 2017 war es, dass Lebensversicherungsgesellschaften ihre Kunden bzw. Lebensversicherungen an Abwicklungsgesellschaften verkauft haben. Dieser Trend könnte sich möglicherweise 2018 fortsetzen. 2017 war von Generali in Deutschland geplant worden, die AachenMünchener und Central Kranken aufzulösen. Und möglicherweise mehrere Millionen Lebensversicherungen mit langfristigen Zinsgarantien an Abwicklungsgesellschaften zu verkaufen. Eine gravierende Änderung 2018 wäre es, wenn Ergo (Hamburg-Mannheimer, Victoria Leben) tatsächlich auch mehrere Millionen Lebensversicherungen an Abwicklungsgesellschaften verkaufen sollte. Gemäß der Stiftung Warentest hatte Ergo im Jahr 2017 einen Käufer für möglicherweise 6 Millionen Lebensversicherungen gesucht. Und die Generali in Deutschland beschlossen, die AachenMünchener und die Krankenversicherungsmarke Central Kranken aufzugeben. Und die deutsche Sparte Generali Leben abzuwickeln. Was bedeuten könnte, dass rund 4 Millionen Lebensversicherungen an Run-off-Gesellschaften verkauft werden. Zudem könnte es möglich werden, dass Generali Vertreter für die Deutsche Vermögensberatung AG (DVAG) tätig werden. Wie dies schon früher bei AachenMünchener Vertreter der Fall gewesen war. Die Generali ist an der Deutschen Vermögensberatung AG, DVAG, mit ca. 40 % beteiligt.

Änderungen 2018 betriebliche Altersvorsorge: Umsetzung EU-Mobilitätsrichtlinie

Auch die Umsetzung der EU-Mobilitätsrichtlinie bringt Änderungen im Bereich betrieblicher Altersvorsorge. In Bezug auf die Unverfallbarkeit einer vom Arbeitgeber finanzierten Betriebsrente gibt es gleich mehrere Änderungen.

Rente Angleichung Ost Deutschland und Westdeutschland: Änderung Juli 2018

Am 1. Juli 2018 soll der 1. Schritt für die Angleichung der Rente zwischen Ostdeutschland und Westdeutschland durchgeführt werden. Der Rentenwert Ost soll am 1. Juli 2018 auf 95,8 % vom Rentenwert West angehoben werden. Weitere Änderungen sollen in den darauffolgenden Jahren folgen. Ab 2019 soll jährlich eine Erhöhung von 0,7 % durchgeführt werden. Am 1. Juli 2024 soll der Rentenwert Ost dann 100 % vom Rentenwert West betragen. 2025 soll bundesweit ein einheitliches Rentenrecht Gültigkeit haben. Die Angleichung der Rente in Ostdeutschland an die Rente in Westdeutschland verursacht erhebliche Kosten. Diese soll in den ersten Jahren die Rentenversicherung tragen. 2022 soll der Bundeshaushalt einen Zuschuss in Höhe von 200 Millionen Euro zahlen. Von 2023 bis 2025 pro Jahr 600 Millionen Euro zusätzlich. Damit soll der Bundeszuschuss ab dem Jahr 2025 jedes Jahr 2 Milliarden Euro höher ausfallen.

Änderungen 2018 Altersvorsorge: Riester Rente Änderungen

Zu den Änderungen 2018 im Bereich Altersvorsorge zählt eine höhere jährliche Grundzulage pro Person in Höhe von 175 €. Im Vergleich zu 154 € (von 2008 bis Ende 2017). Unverändert bleibt der jährliche Höchstbeitrag in Höhe von 2100 €. Demgemäß beträgt mit Beginn vom Jahr 2018 der maximalförderfähige Eigenbeitrag 1925 € (ohne Berücksichtigung von Kinderzulagen). Der monatliche Maximalbeitrag 160,42 € (wiederum ohne Berücksichtigung von Kinderzulagen).

Erwerbsminderungsrente Änderung Januar 2018

Bei voller Erwerbsminderung wurde 2016 zwischen 704 und 792 Euro im Monat an Erwerbsminderungsrente gezahlt. Die Teilerwerbsminderungsrente lag im Durchschnitt zwischen 366 bis 438 Euro. Die Änderung zur Erwerbsminderungsrente 2018 sieht vor, dass schrittweise bis 2024 eine durchschnittlich bis zu 7 % gesteigerte Erwerbsminderungsrente gezahlt werden soll. Für diejenigen die zukünftig von einer Erwerbsminderung betroffen sind. Wer schon in jungen Jahren seinen Beruf nicht mehr voll ausüben kann, soll bei der Rente so behandelt werden, als wäre er oder sie bis zu einem Alter von 65 Jahren voll erwerbstätig gewesen. 2014 wurde die Zurechnungszeit von 60 auf 62 Jahre erhöht.

Änderungen 2018 Steuer bei Fonds

2018 soll die Besteuerung von Fonds in Deutschland neu geregelt werden. Ab Januar 2018 soll für Investmentfonds eine neue Abgabe eingeführt werden. Der Referentenentwurf hat vorgesehen, dass nicht nur auf die Fonds selbst, sondern auch auf Privatanleger steuerliche Änderungen zukommt. Publikumsfonds sollen bereits auf Fondsebene Steuern in Höhe von 15 % auf deutsche (inländische) Dividenden, deutsche Mieterträge (Immobilienerträge) sowie auf Gewinne aus dem Verkauf deutscher Immobilien bezahlen. Reine Rentenfonds waren von den Plänen nicht betroffen. Durch das Investment Steuerreformgesetz sollen inländische Fonds und ausländische Fonds steuerlich gleichgestellt werden. Außerdem werden Fonds steuerlich weitgehend gleichgestellt, die Gewinne ausschütten, mit Fonds, die Gewinne thesaurieren.

Änderungen 2018 Altersvorsorge: Rürup Rente

Zu den positiven Änderungen im Jahr 2018 im Bereich der Altersvorsorge zählt, dass 2 % mehr von den Beiträgen für eine Rüruprente bzw. Basisrente steuerlich als Sonderausgaben abgesetzt werden kann. Während 2017 von den Beiträgen zu einer Rüruprente 84 % steuerlich abgesetzt werden können. 2018 können dann 86 % der Beiträge für eine Rüruprente als Sonderausgabe abgesetzt werden. Die absetzbaren Sonderausgaben für die Basisrente bzw. Rüruprente sollen bis 2025 bis auf 100 % ansteigen.

Beitragsbemessungsgrenzen und Versicherungspflichtgrenze Änderung 2018

Mehrere Beitragsbemessungsgrenzen sind für 2018 nach oben angepasst worden. Die Beitragsbemessungsgrenze in der Krankenversicherung und auch andere Rechengrößen für die Sozialversicherung.

Beitragsbemessungsgrenze Rentenversicherung Änderung 2018

Die Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung (West) liegt 2018 bei 6500 € pro Monat. Was gegenüber 2017 eine Steigerung um 150 € beträgt, von 6350 €. Die Beitragsbemessungsgrenze Ost steigt auf 5800 € pro Monat. Von 5700 € im Jahr 2017. Die Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung West spielt eine wichtige Rolle in Bezug auf die maximale Höhe der staatlichen Förderung bei der betrieblichen Altersvorsorge. Für Direktversicherungen, Pensionskassen und Pensionsfonds.

Änderung 2018 Beitragsbemessungsgrenze knappschaftlichen Rentenversicherung

Die Beitragsbemessungsgrenze für 2018 wird auf 8000 € im Monat angepasst. Für die westlichen Bundesländer. In den östlichen Bundesländern auf 7150 € pro Monat.

Beitragsbemessungsgrenze Krankenversicherung Änderung 2018

Die Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung ändert sich im Jahr 2018 auf 53.100 €. Von vorher 52.200 € im Jahr 2017.

Versicherungspflichtgrenze gesetzliche, private Kranken Versicherungen: mit welchem Einkommen darf man 2018 als Angestellter in die private Krankenversicherung?

Die Versicherungspflichtgrenze spielt bei der privaten Krankenversicherung (PKV) eine Rolle. Da man sich in der privaten Krankenversicherung als Angestellter nur versichern darf, wenn man mehr Einkommen als die Versicherungspflichtgrenze verdient. Die bundeseinheitlich festgesetzte Versicherungspflichtgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) beträgt mit Anfang 2018 den Betrag von 59.400 € im Jahr.

Bezugsgröße in der Sozialversicherung 2018

2018 beträgt die Bezugsgröße in der Sozialversicherung in den alten Bundesländern 3045 € pro Monat und in den neuen Bundesländern 2695 € pro Monat.

Änderung 2018 beim Geld: 500 Euro Scheine

Die europäische Zentralbank (EZB) hat beschlossen den 500 Euro Schein abzuschaffen. Bis gegen Ende 2018 soll die Ausgabe der größten der 7 Eurobanknoten eingestellt werden. Jedoch können Verbraucher bis zum Ende 2018 weiterhin mit dem 500 Euro Schein bezahlen.

Überweisungen, Lastschriften, Kartenzahlungen: gebührenfrei ab 13. Januar 2018

Mit dem 13. Januar 2018 sollen gesonderte Gebühren für Überweisungen, Lastschriften und Kartenzahlungen wegfallen. Diese Regelung soll europaweit gelten. Zurückzuführen ist dies auf die 2. Zahlungsdienstleistungsrichtlinie.

Änderungen 2018 für Steuerzahler, Steuererklärung

Das Besteuerungsverfahren soll in Deutschland modernisiert werden. Ab 2018 soll das Besteuerungsverfahren weitgehend ohne Belege auskommen. Änderungen im Steuergesetz: Steuererklärungen sollen so weit wie möglich automatisiert geprüft und nur bei einer Auffälligkeit manuell kontrolliert werden. Die Abgabefrist für die Steuererklärung soll verlängert werden. Die Abgabefrist für die Steuererklärung wird bis zum 31. Juli des folgenden Jahres verlängert. Beispiel die Steuererklärung 2018 muss dann bis zum 31. Juli 2019 beim Finanzamt eingereicht werden. Wer einen Steuerberater für die Steuererklärung beauftragt, muss die Steuererklärung bis Ende Februar vom übernächsten Jahr einreichen. Eine weitere Änderung ist eine Festsetzung von einem Verspätungszuschlag. Der Grundfreibetrag wird um 180 Euro auf 9000 Euro angehoben. Der Kinderfreibetrag ändert sich um 72 Euro nach oben auf 4788 Euro. Das Kindergeld wird um 2 Euro auf 194 Euro für das 1. und 2. Kind erhöht. Auch für das 3. Kind erfolgt eine Anhebung von Kindergeld und 2 Euro. Auf dann 200 Euro. Und für das 4. Kind und jedes weitere Kind wird wiederum 2 Euro mehr Kindergeld gezahlt. Und zwar 225 Euro. Der Unterhaltshöchstbetrag steigt um 180 Euro auf 9000 Euro im Jahr 2018 (§ 33 A Einkommenssteuergesetz entsprechend der Anhebung vom Grundfreibetrag).

Neue Grenzen für geringwertige Wirtschaftsgüter ab Anfang 2018

Eine Änderung im Jahr 2018 betrifft die Grenzen für geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG). Es erfolgt eine Anhebung. Für den Sofortabzug ergeben sich folgende Höchstwerte für geringwertige Wirtschaftsgüter: Nettopreis 800 Euro zuzüglich Umsatzsteuer. Bei 19 % Umsatzsteuerprotokolls 952 Euro und bei 7 % Umsatzsteuer 856 Euro.

Mindestlohn 2018 ohne Ausnahmen

Eine Änderung im Januar 2018 betrifft den gesetzlichen Mindestlohn. Der ab Januar 2018 in allen Branchen Gültigkeit hat.

Mutterschutzgesetz Änderungen 2018

Zum Teil ist das neue Mutterschutzgesetz 2017 in Kraft getreten. Ab Januar 2018 gibt es weitere Änderungen. Auch für Schülerinnen und Studenten gilt die Schutzfrist von 6 Wochen vor der Geburt und 8 Wochen nach der Geburt eines Kindes. Dadurch sind sie von Pflichtveranstaltungen in dieser Zeit befreit. Und es gibt noch weitere Änderungen im Jahr 2018 den Mutterschutz betreffend.

Änderungen ab Januar 2018: Neues Werkvertragsrecht

Mit Beginn vom Jahr 2018 gilt für alle Werkverträge, die ab diesem Datum geschlossen werden, dass neue Werkvertragsrecht. Was eine wichtige Änderung für alle Betriebe der Baubranche bedeutet. Das Werkvertragsrecht soll durch diese Änderung an die Besonderheiten des Bauvertrags angepasst werden. Die Änderungen vom Werkvertragsrecht 2018 ist vom Ergebnis her eine große Reform. Explizit für den Bauvertrag bzw. Verbraucherbauvertrag wurden in das Bürgerliche Gesetzbuch, das BGB, die neuen Paragrafen 631 folgende aufgenommen. Auch der Bauträgervertrag und der Architekten Vertrag ist mit Beginn 2018 gesetzlich neu geregelt.

Änderungen Mai 2018: Datenschutz Grundverordnung

Europaweit gilt ab 2018 eine neue Datenschutzgrundverordnung. Die Regeln für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten durch öffentliche Stellen und private Unternehmen werden EU-weit vereinheitlicht.

Änderungen 2018 Anwendung EU Finanzmarktrichtlinie MIFID II/MiFIR

Mit dem 3. Januar 2018 wurde die Anwendung der europäischen Finanzmarktrichtlinie bzw. Finanzmarktverordnung Markets in Financial Instruments Directive II bzw. Regulation (MiFID II/MiFIR) vorgesehen. Die Änderung zum Januar 2018 betrifft Privatpersonen und Firmenkunden bzw. Unternehmen. Auch Stiftungen. Bei jedem meldepflichtigen Geschäft an den Finanzmärkten, wie dem Kauf oder Verkauf von Wertpapieren, müssen Unternehmen und Stiftungen als Depotinhaber und/oder Depotbevollmächtigter mit einer eindeutigen Identifikation (Identifikationsmerkmal) benannt werden. Sowohl bei einer juristischen Person des privaten Rechts, als auch einer juristischen Person des öffentlichen Rechts, erfolgt dies ab dem 3. Januar 2018 zwingend erforderlich durch eine Identifikationsnummer. Die sogenannte Legal Entity Identifier. Oder abgekürzt LEI. Diese mit dem 3. Januar 2018 zwingend erforderliche Identifikationsnummer muss einer depotführenden Stelle in der Regel formlos mitgeteilt werden. Ohne diese Legal Entity Identifier (LEI) darf kein Handel durchgeführt werden. Die Vergabe der Identifikationsnummer ist kostenpflichtig. Außerdem ist eine jährliche Prüfung der Identifikationsnummer erforderlich. Die Kosten für die Vergabe der Identifikationsnummer können unterschiedlich sein. Je nachdem ob man Sonderkonditionen erhält. Können schwanken zwischen vielleicht 65 €-140 €. Zuzüglich Umsatzsteuer. Die jährliche Verlängerung kostet möglicherweise zwischen 59 €-90 €. Zuzüglich Umsatzsteuer.

Die EU-Finanzmarktrichtlinie (MIFID II/MiFIR) ist eine überarbeitete Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente sowie die begleitende Verordnung. Und regelt die Erbringung von Wertpapierdienstleistung in einer Vielzahl von Finanzinstrumenten an regulierten Handelsplätzen. Und im außerbörslichen Handel. Die Richtlinie sowie die Verordnung soll den europäischen Wertpapiermarkt grundlegend verändern. Transparenzbestimmungen ausweiten. Die Stabilität und Integrität der Finanzmarktinfrastruktur stärken. Die Mikrostruktur der Märkte überarbeiten. Und die Verfügbarkeit und Qualität von Marktdaten verbessern. Betroffen sind alle Wertpapierdienstleistungsunternehmen in der Europäischen Union.

Änderungen 2010-2018

Änderungen 2018 Informationen auf fremden Webseiten

Über die Betriebsrente bzw. das Betriebsrentenstärkungsgesetz auf der Webseite der Allianz: https://www.allianzpp.com/bav2018/

Änderungen 2018 Fonds in Deutschland sollen anders besteuert werden: http://www.boerse-online.de/nachrichten/geld-und-vorsorge/Neue-Besteuerung-ab-2018-Was-Fonds-Anleger-wissen-muessen-1001033289

Änderungen 2018 Steuergesetz: https://www.steuern.de/steuergesetz-was-aendert-sich-ab-2018.html

Änderungen 2018 Riester Rente: höhere Grundzulage: https://de.wikipedia.org/wiki/Riester-Rente

Informationen über die Änderungen 2018, 2014 und 2017 bezüglich der EU-Finanzmarktrichtlinie MIFID II/MiFIR der deutsche-Börse.com

Die Bundesregierung: Beitragsbemessungsgrenzen 2018. Rechengrößen Sozialversicherung: https://www.bundesregierung.de/Content/DE/Artikel/2017/09/2017-09-27-neue-bemessungsgrenzen-fuer-2018.html