Änderungen für 2017 Rürup Rente (Basisrente): Höchstbeiträge für Vorsorgeaufwendungen und steuerliche Förderung. Zum Beispiel für Rüruprente

Änderungen 2017

Änderungen 2017

2017 können Steuerzahler beim Finanzamt mehr Vorsorgeaufwendungen als Sonderausgaben geltend machen. Bis zu 23.362 Euro können 2017 als Sonderausgaben angegeben werden. Der absetzbare Betrag steigt auf 84 % im Jahr 2017. Von 82 % im Jahr 2016. Alleinstehende können somit bis zu ca. 19.625 Euro von der Steuer zurückbekommen (84 % von 23.362 Euro). Diese Beträge verdoppeln sich für Ehegatten bzw. Verheiratete.

Zu den Vorsorgeaufwendungen, die als Sonderausgaben beim Finanzamt geltend gemacht werden können, zählen Beiträge in eine Rürup Rente (Basisrente). Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung. Oder Beiträge zu berufsständigen Versorgungswerken. Der Höchstbeitrag für staatliche Förderung bei der Rürup Rente lag 2014 für Ledige noch bei 20.000 Euro. Für gemeinschaftlich veranlagte Verheiratete bei 40.000 Euro. Dann stieg der Höchstbeitrag für die staatlich geförderten Beiträge für die Rüruprente 2015 für Ledige auf 22.172 Euro. Und 2016 stieg die Fördergrenze für Rüruprenten Beiträge bei Ledigen auf 22.767 Euro. Von diesen Höchstgrenzen für Beiträge, die bei der Rürup Rente staatlich gefördert werden können, müssen schon gezahlte Beiträge in die anderen Möglichkeiten für Vorsorgeaufwendungen abgezogen werden. Wie zum Beispiel Beiträge für die gesetzliche Rentenversicherung. Der steuerlich förderfähige Höchstbetrag bei der Rürup Rente ist an den Maximalbeitrag zur knappschaftlichen Rentenversicherung/West gekoppelt.

Änderungen 2017 Altersvorsorge: Riester-Rente und Rürup Rente bzw. Basisrente: Produktinformationsblatt

Zu den Änderungen für 2017 im Bereich der Altersvorsorge zählt ein einheitliches Produktinformationsblatt für staatlich geförderte Altersvorsorgeprodukte. Für die Riester-Rente und Rürup Rente bzw. Basisrente soll das Produktinformationsblatt auf 2 Seiten die wichtigsten Angaben zu den Produkteigenschaften aufführen. Beispielsweise das Chance-Risiko-Profil. Außerdem die erwartete Ablaufleistung bzw. die Rentenhöhe, Kosten bei einem Anbieterwechsel oder vorzeitiger Auflösung der Riester-Rente oder Rürup Rente. Sowie die Höhe der effektiven Kosten (Effektivkosten). Durch das Produktinformationsblatt soll ein Vergleich verschiedener Produkte ermöglicht werden. Bei der Riester-Rente zum Beispiel ein Vergleich von Versicherungen, Banksparplänen, Fonds oder Wohnriester. Das Produktinformationsblatt soll einem Kunden vor Abschluss einer Rüruprente oder Riester Rente ausgehändigt werden. Und soll auf der Basis der Kundenangaben individuell erstellt werden. Außerdem müssen die Unternehmen allgemeine Musterinformationsblätter veröffentlichen. Deren Grundlage ein Modellkunde ist.

Änderungen 2017 fondsgebundene Lebensversicherungen: Basisrente (Rürup Rente), betriebliche Altersvorsorge (bAV) und Riester-Rente: keine Performance Fee Performancegebühr bei Fonds

Mit dem 1.1.2017 gilt eine Änderung bei Lebensversicherungen, die fondsgebunden sind. Mit Beginn 2017 dürfen Fonds mit erfolgsabhängiger Vergütung (Performance Fee oder Performancegebühr) in staatlich geförderten Neuverträgen (Riester-Rente, Rüruprente, bAV) nicht mehr verwendet werden. Demgemäß können bei staatlich geförderten Neuverträgen der betrieblichen Altersvorsorge, der Basisrente und Riester-Rente also keine Fonds mehr gewählt werden, die dem Fondsmanagern eine Performance Fee gewähren.

Änderungen 2017: Lebensversicherungsgesellschaften verkaufen Lebensversicherung Kunden an Abwicklungsgesellschaften

Zu einer der interessantesten Änderungen im Jahr 2017 zählt, dass verschiedene Lebensversicherungsgesellschaften begonnen haben, Lebensversicherungen an Abwicklungsgesellschaften zu verkaufen. Ohne dass die Kunden ihr Einverständnis gegeben haben. Diese Entwicklung könnte sich im Jahr 2018 als eine der wichtigsten Änderungen erweisen, wenn große Lebensversicherungsgesellschaften möglicherweise Millionen Lebensversicherung Kunden an Abwicklungsgesellschaften, sogenannte Run-off-Gesellschaften verkaufen.

Änderungen 2017 Zinsen, Garantiezins

Der Garantiezins, bzw. Höchstrechnungszins, bei Lebensversicherungen ist Anfang 2017 reduziert worden. Von 1,25 % im Jahr 2016 auf 0,9 % im Jahr 2017. Der neue Garantiezins gilt dann auch für neue Rürup Rentenversicherungen oder Riester-Rentenversicherungen. Gleichfalls für Direktversicherungen bei der betrieblichen Altersvorsorge (bAV) und einigen Pensionskassenverträgen. Für Bestandskunden ändert sich jedoch nichts. Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen hat erläutert, dass der Garantiezins auf der Basis durchschnittlicher Renditen gut bewerteter Staatsanleihen einschließlich von einem Sicherheitsabschlag berechnet wird. Der Garantiezins ist bei Lebensversicherungen der Teil der Rendite, mit dem ein Verbraucher relativ sicher rechnen kann. Da dieser vom Anbieter (der Versicherungsgesellschaft) garantiert wird.

Änderungen 2017 Rente, Steuer auf die Rente

Alle die 2017 in Rente gehen, müssen 74 % ihrer Rente versteuern. Das ist eine Steigerung um 2 % gegenüber 72 % im Jahr 2016. Dadurch sind nur noch 26 % der Rente für die Neurentner 2017 steuerfrei. Durch diese Änderung ändert sich der einmal festgesetzte steuerfreie Rentenanteil für Bestandsrentner jedoch nicht.

Änderungen 2017 Beitragsbemessungsgrenze

Die monatliche Beitragsbemessungsgrenze in der Rentenversicherung ist Anfang Januar 2017 auf 6350 Euro (West) und 5700 Euro (Ost) gestiegen. Bis zu diesen Beitragsbemessungsgrenzen (Einkommensgrenzen) müssen Arbeitnehmer 2017 Beiträge zur Rentenversicherung bezahlen.

Änderungen 2017 betriebliche Altersvorsorge bAV, Direktversicherung, Pensionskasse, Pensionsfonds

Arbeitgeber können 2017 mehr Gehalt steuerfrei und abgabenfrei in eine Direktversicherung, Pensionskasse und/oder einen Pensionsfonds einzahlen. Der Höchstbetrag ist von 2976 Euro auf 3048 Euro pro Jahr gestiegen. Damit entspricht der geförderte Höchstbetrag deutschlandweit 4 % der Beitragsbemessungsgrenze in der Rentenversicherung (BBG). Unter bestimmten Voraussetzungen können zusätzlich steuerfrei weitere 1800 Euro jährlich in eine betriebliche Altersvorsorge eingezahlt werden.

Änderungen 2017 gesetzliche Krankenversicherung GKV Versicherungspflichtgrenze und Beitragsbemessungsgrenze

Zu den Änderungen 2017 im Bereich gesetzliche Krankenversicherung zählt eine höhere Versicherungspflichtgrenze. Die 2017 bei 57.600 Euro liegt. Im Vergleich dazu die Versicherungspflichtgrenze aus dem Jahr 2016: brutto 56.250 Euro.2017 können Arbeitnehmer bzw. Angestellte bei einem Jahreseinkommen von 57.650 Euro oder mehr von der gesetzlichen Krankenversicherung in die private Krankenversicherung (PKV) wechseln. Eine weitere Änderung betrifft die Beitragsbemessungsgrenze. Die 2017 in der gesetzlichen Krankenversicherung bei jährlich 52.200 Euro bzw. 4350 Euro pro Monat liegt. Die Beitragsbemessungsgrenze wird für die Berechnung der Beiträge herangezogen.

Änderungen 2017:50 Euro Geldscheine

2017 ist auch der neue 50 Euro Geldschein in den Umlauf gekommen. Alte 50 Euro Scheine behalten ihre Gültigkeit. Die Notenbanken der Länder wollen diese aber nach und nach einziehen. Der neue 50 Euro Schein soll wesentlich schwerer zu fälschen sein, als der alte.

Grundfreibetrag und Kinderfreibetrag Änderung 2017

Der Grundfreibetrag steigt für Ledige um 168 Euro auf 8820 Euro. Für Verheiratete auf 17.640 Euro. Steuern auf Einkommen werden erst oberhalb vom Grundfreibetrag verlangt. Der Kinderfreibetrag stieg 2017 auf 4716 Euro.

Änderung 2017 Mindestlohn

Mindestlohn erhalten alle volljährigen Arbeitnehmer. Mit Ausnahme von Langzeitarbeitslosen in den ersten 6 Monaten nach Wiederaufnahme von einer Arbeitsstelle. 2017 stieg der gesetzliche Mindestlohn erstmals um 0,34 Euro auf brutto 8,84 Euro pro Stunde.

Änderung 2017 Krankenkassen Onlinesprechstunde

Seit dem 1. Juli 2017 übernehmen Krankenkassen Kosten einer Video-Sprechstunde. So kann man also Online einen Termin beim Arzt machen und bezahlt bekommen.

Pflegereform Änderungen 2017: Neue Pflegestufen und Beitragssätze in der Pflegeversicherung

2017 ist eine umfangreiche Pflegereform in Kraft getreten. Anstatt von Pflegestufen gibt es Pflegegrade. Die früheren 3 Pflegestufen wurden durch 5 Pflegegrade ersetzt. Verbunden mit einem neuen Bewertungsverfahren. Dieses soll jedoch nur bei neuen Pflegefällen greifen. Versicherte, die bereits pflegebedürftig sind, genießen Bestandsschutz. Gegenüber ihrer bisherigen Pflegestufe erhalten bereits pflegebedürftige einen mindestens um eine Ebene höheren Pflegegrad. Die neuen Vorgaben erfassen auch Hilfsbedürftige mit geistigen und psychischen Problemen. Was bedeutet, dass mehr Menschen als vorher Leistungen aus der Pflegeversicherung beziehen können.

Das maximale Pflegegeld steigt durch die Neuordnung. Um die Mehrleistungen finanzieren zu können, steigen die Beiträge. Gesetzlich Versicherte müssen 2,55 % bezahlen. Anstatt wie vorher 2,35 %. Kinderlose 2,8 %. Statt wie vorher 2,6 %. Die Beitragsbemessungsgrenze ist auf 4350 Euro gestiegen. Von vorher 4237,50 Euro. Die private Pflegeversicherung funktioniert nach dem Prinzip der Kapitaldeckung. Beiträge richten sich in der privaten Pflegeversicherung unter anderem nach dem Gesundheitszustand zum Zeitpunkt des Vertragsbeginns und nach dem Lebensalter. Durchschnittliche Beiträge für Angestellte lagen 2017 bei rund 37 Euro.

Änderungen 2017 Roaming

Seit 15. Juli 2017 wurden die Aufschläge für Telefonieren und Surfen im EU-Ausland abgeschafft.

Rundfunkbeitrag Befreiung oder Ermäßigung

Eine Befreiung oder Ermäßigung vom Rundfunkbeitrag kann rückwirkend für 3 Jahre beantragt werden. Jedoch muss in dieser Zeit regelmäßig die Bedingung für eine Befreiung oder Ermäßigung erfüllt worden sein.

Geldwäschegesetz GWG

Zu den Änderungen im Jahr 2017 zählen auch die Veränderungen beim Geldwäschegesetz. Die Änderungen beim Geldwäschegesetz im Jahr 2017 betreffen (zum Beispiel) die betriebliche Altersvorsorge (bAV) bei Direktversicherungen.

Änderungen 2017 Informationen auf fremden Webseiten

GDV Die deutschen Versicherer: http://www.gdv.de/2016/11/was-sich-2017-fuer-versicherungskunden-aendert/

Augsburger Allgemeine: http://www.augsburger-allgemeine.de/geld-leben/So-viel-aendert-sich-2017-fuer-Verbraucher-id40036937.html

Keine Performance Fee Performancegebühr bei staatlich geförderte Altersvorsorge:http://www.dasinvestment.com/neue-gesetzeslage-fuer-fondspolicen-gleiche-kosten-weniger-auswahl/