Geldwäschegesetz GWG Gesetz zum Aufspüren von Gewinnen aus schweren Straftaten

Das Geldwäschegesetz ist ein Gesetz zum Aufspüren von Gewinnen aus schweren Straftaten. Die Gesetze und Richtlinien zum Geldwäschegesetz sind umfassend. Und berühren verschiedene Bereiche. Auf dieser Seite über das Geldwäschegesetz wird in 1. Linie ein (Auszug) von Richtlinien für den Bereich Finanzprodukte (ansatzweise) behandelt. Oder Änderungen in diesem Bereich. Umfangreichere Informationen finden sich in den einschlägigen Gesetzen oder Richtlinien. Um die Vorgaben vom Geldwäschegesetz zu erfüllen, müssen zum Beispiel Finanzvermittler bei der Vermittlung von verschiedenen Finanzanlagen die Identität durch eine Identifikation der natürlichen oder juristischen Person feststellen.

Angaben auf dieser Seite zum Geldwäschegesetz: Hinweise

Die Angaben auf dieser Seite können möglicherweise variieren. Abhängig von (zum Beispiel) den Anforderungen vom jeweiligen Anbieter von Finanzprodukten (Versicherungsgesellschaft, Finanzanlagengesellschaft…). Oder vom Vermittler für Finanzprodukte.

Auf dieser Seite können Änderungen zum Geldwäschegesetz für die Zukunft so aufgeführt sein, als ob sie schon in Kraft getreten sind. Auch wenn dies erst in Zukunft geschieht oder es noch eine Übergangsfrist gibt.

Geldwäschegesetz vollständige Ausweiskopie

Finanzvermittler müssen eine vollständige Ausweiskopie zur Identifikation Prüfung anfertigen und aufbewahren. Und diese zusammen mit dem Antrag an eine Versicherungsgesellschaft weiterleiten. Ausnahmen gibt es für selbstständige Berufsunfähigkeitsversicherungen und Grundfähigkeitsversicherungen. Für die es keine Identifizierungspflicht gibt.

Geldwäschegesetz Angabe wirtschaftliche Berechtigung

Außerdem ist zwingend die Angabe der wirtschaftlichen Berechtigung bei einer Versicherungsgesellschaft anzugeben. Im Regelfall reicht der Name aus. Ist ein abweichender wirtschaftlicher Berechtigter (wB) vorhanden, verlangt die Versicherungsgesellschaft möglicherweise, mit dem Antrag ebenfalls eine Ausweiskopie vom wirtschaftlich Berechtigten einzureichen. Und das Verhältnis zwischen Versicherungsnehmer und wirtschaftlichen Berechtigten anzugeben. Wird dies bei einem Antrag gleich eingereicht bzw. angegeben, können Nachfragen vermieden werden. Eine klassische Versicherung mit wirtschaftlichen Berechtigten wäre die zwischen einem Lebenspartner oder Ehepartner. Die in einem Antrag für Versicherungen gleich offen gelegt werden sollte.

Ausnahme Nachweis der wirtschaftlichen Berechtigung und Ausweiskopien

Bei der Rürup Rente (Basisrente) und Direktversicherungen sowie Unterstützungskassen (U-Kassen) im Rahmen der betrieblichen Altersvorsorgeentfällt die Angabe vom wirtschaftlichen Berechtigten. Weil sich die wirtschaftliche Berechtigung schon aus dem Antrag selbst ergibt (bzw. aus der Produktgestaltung). Auch müssen im Regelfall keine Kopien vom Ausweis des Antragstellers, der vertretenen Personen oder der versicherten Person eingereicht werden.

Betriebliche Altersvorsorge (bAV) Handelsregisterauszug bei juristischen Personen

Durch das Geldwäschegesetz muss bei Direktversicherungen bezüglich einer juristischen Person bei einem Arbeitgeber immer ein Handelsregisterauszug eingereicht werden. Der nicht älter als 6 Monate alt sein darf. Oder ein ähnlich aussagekräftiges Dokument.

Pensionszusagen, Keyperson-Policen

Im Rahmen der Änderungen im Jahr 2017 ist bei Pensionszusagen und Keyperson-Policen zusätzlich zu Registerdaten auch eine Ausweiskopie vom Unterzeichnenden und ein Nachweis der Vertretungsberechtigung erforderlich. Auch die wirtschaftliche Berechtigung ist immer separat anzugeben. Wenn ein Geschäftsführer namentlich im Register Auszug aufgeführt ist, wird möglicherweise kein separater Nachweis einer Vertretungsberechtigung benötigt. Für eine im Register namentlich nicht genannte Person (beispielsweise ein Personalreferent) muss eine Handlungsvollmacht aus der Geschäftsleitung vorgelegt werden.

Änderungen 2017 Geldwäschegesetz GWG

Im Jahr 2017 gab es verschiedene Änderungen im Geldwäschegesetz GWG. Diese betreffen (zum Beispiel) die Ausweiskopie oder die Angabe von einem wirtschaftlich Berechtigten. Es gibt noch zahlreiche weitere Änderungen im Jahr 2017, die nicht auf dieser Seite aufgeführt sind.

Quellen, weitere Informationen von fremden Webseiten zum Geldwäschegesetz GWG

Informationen einer oder von verschiedenen Versicherungsgesellschaften zum Geldwäschegesetz oder zu Auswirkungen der Richtlinien zum Geldwäschegesetz, Änderungen

Geldwäschegesetz GWG im Internet vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz.