Beitragsbemessungsgrenze

Beitragsbemessungsgrenzen gibt es für verschiedene Bereiche. Zum einen gibt es zum Beispiel eine Beitragsbemessungsgrenze in der Krankenversicherung. Aber auch bei der Rentenversicherung gibt es eine Beitragsbemessungsgrenze. Die Beitragsbemessungsgrenze markiert die Grenze, bis zu der in den Sozialversicherungen Beiträge gezahlt werden müssen. Über die Beitragsgrenze hinausgehendes Einkommen ist beitragsfrei.

Beitragsbemessungsgrenze gesetzliche Rentenversicherung

Die Beitragsbemessungsgrenze (BBG) in der allgemeinen Rentenversicherung ist die Grenze, für die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung verrechnet bzw. bemessen werden. Wer mehr als die Beitragsbemessungsgrenze verdient, muss für den darüber hinausgehenden Teil vom Bruttoentgelt keine Beiträge mehr in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen. Die Beitragsbemessungsgrenze wird jedes Jahr vom Gesetzgeber festgelegt. Die Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung (West) spielt eine maßgebliche Rolle für die Höchstgrenze der steuerlichen Förderung bei der betrieblichen Altersvorsorge (bAV). Für Beiträge bei der Direktversicherung, Pensionsfonds und Pensionskassen.

Beitragsbemessungsgrenze spielt Rolle beim Höchstbetrag für die staatliche Förderung bei der betrieblichen Altersvorsorge (bAV): Direktversicherung, Pensionskasse, Pensionsfonds

Die Beitragsbemessungsgrenze spielt beim Höchstbetrag für die staatliche Förderung für verschiedene Durchführungswege bei der betrieblichen Altersvorsorge (bAV) eine wichtige Rolle. Dies betrifft die Direktversicherung, die Pensionskasse und Pensionsfonds. Sehen Sie die Informationen zum Betriebsrentenstärkungsgesetz. Und die Informationen über die Obergrenze der Steuerfreiheit und Sozialversicherungsfreiheit nach den Änderungen durch das Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG). Auf der Webseite über Direktversicherungen.

Vor Einführung vom Betriebsrentenstärkungsgesetz 2018: Höchstbetrag staatliche Förderung bAV bis Ende 2017

Der Höchstbetrag für die staatliche Förderung bei der betrieblichen Altersvorsorge (bAV) bis Ende 2017 lag bei 4 % der Beitragsbemessungsgrenze für die westlichen Bundesländer. Sowohl bei Beiträgen für die Direktversicherung, als auch für Beiträge für Pensionskassen oder Pensionsfonds. Für den Anteil der staatlichen Förderung, der sowohl sozialversicherungsfrei und steuerfrei in die betriebliche Altersvorsorge eingezahlt werden konnte. Weitere Beiträge in Höhe von 1800 € konnten bis Ende 2017 steuerfrei (aber nicht sozialversicherungsfrei) in eine Direktversicherung nach § 40b Einkommensteuergesetz (EStG) eingezahlt werden.

Beitragsbemessungsgrenze Änderungen

Die Beitragsbemessungsgrenzen können immer wieder Änderungen unterliegen. Sehen Sie beispielsweise die Änderungen 2018.

Beitragsbemessungsgrenzen Info auf fremden Webseiten

Bundesregierung.de: Beitragsbemessungsgrenzen steigen 2018

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Seiten Info Beitragsbemessungsgrenze

Auf dieser Seite geht es um die Beitragsbemessungsgrenze. Die auch Auswirkung hat auf die Höchstgrenze der steuerlichen Förderung in der Altersvorsorge (betriebliche Altersvorsorge). #Beitragsbemessungsgrenzen #Krankenversicherung #Rentenversicherung #betriebliche-Altersvorsorge #bAV Schlagwörter: Beitragsbemessungsgrenze, Altersvorsorge, Krankenversicherung, Rentenversicherung