Unterstützungskasse: was sind Unterstützungskassen?

Unterstützungskasse und rückgedeckte Unterstützungskasse bAV betriebliche Altersvorsorge

Unterstützungskasse und rückgedeckte Unterstützungskasse: Möglichkeit für die betriebliche Altersvorsorge, Betriebsrente, mit Vorteilen und Nachteilen

Eine Unterstützungskasse ist im Rahmen der betrieblichen Altersvorsorge einer der beiden internen Möglichkeiten. Zusammen mit der Direktzusage. Man hat Unterstützungskassen als „verlängerten“ Arm vom Arbeitgeber genannt. Unterstützungskassen sind im Rahmen einer betrieblichen Altersvorsorge rechtlich selbstständige Versorgungseinrichtungen. Ein Unternehmen kann auch eine eigene Unterstützungskasse gründen. Oder einer Gruppenkasse beitreten. Eine Unterstützungskasse muss keine Steuern zahlen. Unterstützungskassen sind gemeinnützig.

Was ist eine rückgedeckte Unterstützungskasse

Es ist möglich dass der Arbeitgeber eine rückgedeckte Unterstützungskasse wählt. Bei einer rückgedeckten Unterstützungskasse erhält der Arbeitnehmer die spätere Rente, bzw. Versorgungsleistungen, auch von der Unterstützungskasse. Die Unterstützungskasse versichert aber bis zu 100 % der Leistungen (möglicherweise auch weniger) über eine Lebensversicherung, einen Lebensversicherer. Die Rückdeckung dieser Versicherung kann auch von einer Pensionskasse übernommen werden. Der Rückdeckungsversicherer kann eingezahltes Geld am Kapitalmarkt anlegen.

Unterstützungskasse Vorteile Arbeitnehmer: steuerfreie Beiträge, staatliche Förderung Sozialabgaben

Zahlt ein Arbeitnehmer zusammen mit dem Arbeitgeber Beiträge in die Unterstützungskasse, kann auch der Arbeitnehmer von der staatlichen Förderung profitieren. Ein Vorteil von Unterstützungskassen ist die fast unbegrenzte Möglichkeit Beiträge steuerfrei einzuzahlen. Weswegen Unterstützungskassen bei Beschäftigten mit hohen Gehältern möglicherweise vorteilhaft angesehen werden. Eine staatliche Förderung für die Sozialabgaben (Sozialabgabenfreiheit) besteht bis zu einer Obergrenze von 4 % der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung. Darüber hinaus gezahlte Beiträge sind nicht mehr sozialversicherungsfrei. Beiträge für die Krankenversicherung, Arbeitslosenversicherung und Rentenversicherung müssen gezahlt werden.

Unterstützungskasse: Nachteile für Arbeitnehmer

Nachteile für Arbeitnehmer bei der Unterstützungskasse im Rahmen der betrieblichen Altersvorsorge

Unterstützungskasse: Nachteile für Arbeitnehmer

Für Arbeitnehmer ist die Unterstützungskasse möglicherweise nicht die empfehlenswerteste Lösung. Ein Nachteil für Arbeitnehmer ist, dass eine Unterstützungskasse keine flexiblen Beiträge zulässt. Beiträge in eine Unterstützungskasse können nicht gesenkt werden. Die Beitragshöhe muss fortlaufend gleich bleiben oder gleichmäßig steigen. Die geringe Flexibilität bei einem Arbeitsplatzwechsel ist ein weiterer Nachteil für Arbeitnehmer bei der Unterstützungskasse. Möglicherweise ist die Mitnahme vom angesparten Kapital schwierig. Oder sogar unmöglich. Eine Übertragung vom Kapital bei einem Arbeitsplatzwechsel (Arbeitgeberwechsel) könnte bei einer branchenübergreifenden Unterstützungskasse möglich sein. Und bei einem Wechsel vom Arbeitsplatz innerhalb einer Branche. Die Problematik bei der Mitnahme der eingezahlten Beiträge in eine Unterstützungskasse bei einem Arbeitgeberwechsel ist durch neue Regelungen zur Mitnahme von Betriebsrenten ab 2005 nicht besser geworden. Im Vergleich zu einer betrieblichen Altersvorsorge über eine Direktversicherung, einen Pensionsfonds oder eine Pensionskasse haben Arbeitnehmer auch seit 2005 weiterhin keinen rechtlichen Anspruch die Betriebsrente über eine Unterstützungskasse bei einem Arbeitsplatzwechsel mitzunehmen.

Betriebliche Altersvorsorge: wenn der Arbeitgeber nur eine Unterstützungskasse anbietet

Falls der Arbeitgeber als einzige Möglichkeit einer betrieblichen Altersvorsorge nur die Beitragszahlungen in eine Unterstützungskasse anbietet, kann der Arbeitnehmer für die Gehaltsumwandlung eine Alternative verlangen. Zumindest eine Direktversicherung muss der Arbeitgeber dann ermöglichen.

Betriebliche Altersvorsorge Unterstützungskasse: Ansprüche der Arbeitnehmer auf die Rente?

Die Arbeitnehmer haben keinen direkten Rechtsanspruch gegenüber der Unterstützungskasse. Jedoch haben Arbeitnehmer gegenüber dem Arbeitgeber einen rechtlichen Anspruch auf die Versorgungszusage der betrieblichen Rente. Und zwar sobald die Anwartschaft unverfallbar geworden ist. Falls eine Gehaltsumwandlung stattfindet (durch Einzahlungen vom Arbeitnehmer) sind solche Betriebsrenten aus einer Gehaltsumwandlung vom ersten Tag an unverfallbar. Der Arbeitgeber hat die Pflicht der Unterstützungskasse genügend Geld zu überweisen, damit die zugesagten Betriebsrenten ausgezahlt werden können.

Zählen Beiträge in die Unterstützungskasse immer als Arbeitslohn?

Wenn ein Arbeitgeber die Beiträge für die Unterstützungskasse alleine aufbringt, zählt das eingezahlte Geld nicht als zusätzlicher Arbeitslohn. Was die Unterstützungskasse von einer Direktversicherung, einer Pensionskasse und einem Pensionsfonds unterscheidet.

Vorteile der Unterstützungskasse für Arbeitgeber

Die Beiträge für die Unterstützungskasse kann ein Unternehmer beim Finanzamt absetzen. Durch die Beiträge kann also der steuerpflichtige Gewinn reduziert und die Betriebsausgaben erhöht werden. Dementsprechend werden umso weniger Steuern fällig. Soweit Steuerpflichtiger Gewinn vorhanden ist. Auch Sozialabgaben muss der Arbeitgeber für die Beitragszahlungen in eine Unterstützungskasse nicht abführen. Unabhängig davon, wie hoch die Beiträge in die Unterstützungskasse sind. Außerdem müssen die eingezahlten Beiträge in eine Unterstützungskasse nicht in der Bilanz von Unternehmen geführt werden. Dadurch entsteht dem Arbeitgeber durch die Beitragszahlungen in die Unterstützungskasse im Vergleich zu einer Direktzusage ein Vorteil.

Weitgehend freie Anlage und großer Gestaltungsspielraum

Die Beiträge können Unterstützungskassen weitgehend frei anlegen. Einem Arbeitgeber wird durch eine Unterstützungskasse ein großer Gestaltungsspielraum geboten.

Pensionssicherungsverein als Sicherungseinrichtung

Wenn im Rahmen einer betrieblichen Altersvorsorge ein Arbeitgeber die Unterstützungskasse nutzt, besteht für den Arbeitgeber eine Pflichtmitgliedschaft im sogenannten Pensionssicherungsverein. Der Pensionssicherungsverein soll eine Sicherungseinrichtung sein. Um die Ansprüche der Arbeitnehmer zu schützen, falls der Arbeitgeber in Konkurs geht.

Unterschiede feste Zusage und beitragsorientierte Zusage

Die Höhe der späteren Rente im Rahmen einer betrieblichen Altersvorsorge, Variante Unterstützungskasse, kann von verschiedenen Faktoren abhängig sein. Zum einen von der Zusage des Arbeitgebers. Der Arbeitgeber kann sich für 2 verschiedene Varianten der Zusage entscheiden. Entweder eine feste Zusage oder eine beitragsorientierte Zusage. Im Fall einer festen Zusage durch den Arbeitgeber verpflichtet sich der Arbeitgeber zu einer Mindestauszahlung. Bei einer beitragsorientierten Leistungszusage verpflichtet sich der Arbeitgeber zu bestimmten Beiträgen, die er einzahlt. Aus denen sich dann eine spätere Rente ergibt. Die beitragsorientierte Leistungszusage ist für ein Unternehmen weniger mit Risiken behaftet.

Pflicht zum Inflationsausgleich bei der Unterstützungskasse

Sowohl bei der beitragsorientierten Leistungszusage, als auch bei der festen Zusage hat der Arbeitgeber die Pflicht immer dafür zu sorgen, dass die betriebliche Rente später einen gewissen Inflationsausgleich beinhaltet. Insofern Inflation vorhanden sein wird. Die Pflicht erfüllen Arbeitgeber, wenn sie mit dem Rückdeckungsversicherer einen Tarif vereinbaren, der dem Arbeitnehmer bzw. Versorgungsberechtigten später eine einprozentige Steigerung der Rente für jedes Jahr garantiert.

Höhe der Rente, Garantie, Überschüsse, Kosten

Wie viel Rente Arbeitnehmer später einmal erhalten, wird im Rahmen einer betrieblichen Altersvorsorge über eine Unterstützungskasse nicht genau festgelegt. Garantiert wird nur eine versicherungsmathematisch errechnete Mindestauszahlung. Diese ist relativ sicher, wenn die Beiträge regelmäßig eingehen. Jedoch können Überschüsse dafür sorgen, dass die Rente höher ausfällt. Die Überschüsse hängen beispielsweise von den Kosten der Unterstützungskasse ab. Und von den Erträgen, den Gewinnen, die erwirtschaftet werden. Wenn es sich um eine rückgedeckte Unterstützungskasse handelt, können die Überschüsse auch durch die Art beeinflusst werden, wie der Rückdeckungsversicherer wirtschaftet.

Vergleich der verschiedenen Möglichkeiten für betriebliche Altersvorsorge (bAV) in Bezug auf die BaFin

Unterstützungskassen unterliegen nicht der Aufsicht durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Außerdem nicht die Direktzusage. Unter der Aufsicht der BaFin stehen die bAV Durchführungswege Direktversicherung, Pensionskasse und Pensionsfonds.

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