Was ist die Protektor Lebensversicherungs-AG

Die Protektor Lebensversicherungs-AG ist die Sicherungseinrichtung der deutschen Lebensversicherer. Die Protektor Lebensversicherungs-AG wurde als private Auffanggesellschaft gegründet. Mit dem Ziel Kundenverträge von einem Versicherungsunternehmen zu schützen.

Protektor Lebensversicherungs-AG Verwalter des gesetzlichen Sicherungsfonds

Der Gesetzgeber hat durch Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes vom 15. Dezember 2004 die Einrichtung von einem Sicherungsfonds für die Lebensversicherer vorgeschrieben. Die Protektor Lebensversicherungs-AG verwaltet den gesetzlichen Sicherungsfonds für die Lebensversicherer.

Mannheimer Lebensversicherung AG: Übernahme, Sanierung, Übertragung

2003 hat Protektor den Vertragsbestand der ehemaligen Mannheimer Lebensversicherung AG übernommen. Saniert. Und 2017 weiter übertragen.

Welche Lebensversicherung ist durch den Sicherungsfonds geschützt?

Voraussetzung für den Schutz durch den durch Protektor verwalteten Sicherungsfonds ist, dass das Versicherungsunternehmen Mitglied im Sicherungsfonds ist. Geschützt sind alle Lebensversicherungsverträge der Mitglieder.

Welche Lebensversicherungsunternehmen sind Mitglieder im Sicherungsfonds

Der durch Protektor verwaltete Sicherungsfonds hat zum einen Pflichtmitglieder. Zum anderen freiwillige Mitglieder. Pflichtmitglieder sind die Lebensversicherungsunternehmen /-niederlassungen, die in Deutschland das Lebensversicherungsgeschäft betreiben. Dies ist gesetzlich vorgeschrieben. Außerdem die Versorgungsausgleichskasse. Jedoch besteht für Unternehmen und Niederlassungen von Unternehmen Ausnahmen, wenn diese ihren Sitz in einem anderen Land der Europäischen Union (EU) oder einem anderen Land vom europäischen Wirtschaftsraum (EWR) haben. Solche Unternehmen sind nicht Mitglieder vom Sicherungsfonds. Pensionskassen können unter Umständen dem von Protektor verwalteten Sicherungsfonds freiwillig beitreten.

Welche Pensionskasse können oder müssen dem Sicherungsfonds freiwillig beitreten?

Pensionskassen sind nicht verpflichtet dem durch Protektor verwalteten Sicherungsfonds beizutreten. Mit Ausnahme der Versorgungsausgleichskasse. Jedoch können Pensionskassen freiwillig und dauerhaft dem Sicherungsfonds beitreten. Wenn eine Pensionskasse vergleichbare Finanzverhältnisse mit den übrigen Mitglieder vom Sicherungsfonds hat. Wenn eine Pensionskasse freiwillig dem Sicherungsfonds beigetreten ist, besteht grundsätzlich eine dauerhafte Mitgliedschaft. Solange die Bedingungen hierfür erfüllt sind.

Unterschied zwischen dem Sicherungsfonds und dem Pensionssicherungsverein

Der Pensionssicherungsverein dient als Sicherung für die folgenden Durchführungswege der betrieblichen Altersvorsorge: Unterstützungskasse, Pensionsfonds und Direktzusage sowie in manchen Fällen auch für Direktversicherungen. Der Pensionssicherungsverein ist ein Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit. Eine Selbsthilfeeinrichtung der deutschen Wirtschaft zum Schutz für diese Durchführungswege der betrieblichen Altersvorsorge. Wenn ein Arbeitgeber insolvent wird, übernimmt der Pensionssicherungsverein die Versorgung der Arbeitnehmer, die einen Anspruch auf eine insolvenzgeschützte Betriebsrente haben. Der durch Protektor verwaltete Sicherungsfonds für die Lebensversicherer soll hingegen einen Schutz für die Versicherungsnehmer bieten. Die einen Versicherungsvertrag bei einem Pflichtmitglied oder freiwilligen Mitglied vom Sicherungsfonds haben.

Wo wird der von Protektor verwaltete Sicherungsfonds verwaltet? Wer ist die Aufsichtsbehörde?

Das Bundesministerium der Finanzen hat durch Rechtsverordnung die Aufgaben und Befugnisse von dem Sicherungsfonds auf die Protektor Lebensversicherungs-AG übertragen. Protektor hat seinen Sitz in Berlin. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, abgekürzt BaFin, ist die zuständige Aufsichtsbehörde.

Unter Umständen können Verpflichtungen aus übernommenen Verträgen gekürzt werden

Reicht das Vermögen vom Sicherungsfonds nicht aus, können von den Mitgliedsunternehmen Sonderbeiträge erhoben werden. Bis zur Höhe von maximal einer Promille der versicherungstechnischen Netto-Rückstellungen. Wenn diese finanziellen Mittel nicht zur Sanierung von übernommenen Versicherungsbeständen ausreichen, kann die Aufsichtsbehörde Verpflichtungen aus übernommenen Verträgen um maximal 5 % der vertraglich garantierten Leistungen herabsetzen.

Weitere Info auf fremden Webseiten über Protektor

Auf der Webseite http://www.protektor-ag.de/de/sicherungsfonds/haeufig-gestellte-fragen wurden Antworten zu verschiedenen Fragen zum von Protektor verwalteten Sicherungsfonds für die Lebensversicherer beantwortet.

Weitere Info oder unabhängige Beratung

Nutzen Sie die Möglichkeit für eine unabhängige Beratung für die (betriebliche) Altersvorsorge und Lebensversicherungen . Wünschen Sie weitere Informationen, können Sie auch eine Suche auf der Webseite nach folgenden Wörtern probieren: Protektor, Sicherungsfonds, Lebensversicherer, Lebensversicherung, Sanierung, Pensionskasse, Pensionssicherungsverein, betriebliche Altersvorsorge, Unterstützungskasse, Pensionsfonds, Direktzusage, Direktversicherung, Insolvenz, Betriebsrente