Sicherheit einer betrieblichen Altersvorsorge

Welcher Schutz gegen Insolvenz besteht bei einer betrieblichen Altersvorsorge?

Der Schutz gegen Insolvenz ist abhängig von der Variante der betrieblichen Altersvorsorge. Geht ein Unternehmen in Konkurs, können Arbeitnehmer tatsächlich Ansprüche verlieren. Trotz einem Sicherungssystem. Wenn der Arbeitgeber eine Direktzusage, eine Unterstützungskasse oder einen Pensionsfonds anbietet, ist er gesetzlich verpflichtet, Mitglied im Pensionssicherungsverein (PSV) zu werden. Für die Auszahlung einer betrieblichen Altersvorsorge über eine Direktversicherung haftet eine Versicherungsgesellschaft. Würde die haftende Versicherungsgesellschaft in Konkurs gehen, ist das Geld durch Protektor geschützt. Und in Ausnahmefällen auch durch den Pensionssicherungsverein. Protektor ist ein Sicherungsfonds der Lebensversicherer. Der Arbeitgeber muss dem Pensionssicherungsverein jedoch nicht beitreten, wenn die Versicherungsgesellschaft garantiert, dass die betriebliche Altersvorsorge unwiderruflich gezahlt wird. Eine solche Garantie vom Versicherungsunternehmen ist bei einer Direktversicherung gesetzlich vorgeschrieben. Wenn der Arbeitnehmer per Entgeltumwandlung Beiträge einzahlt. Also nicht nur der Arbeitgeber alleine.

Insolvenzschutz bei Pensionskassen

Eine Pensionskasse wird nicht durch den Pensionssicherungsverein (PSV) abgesichert. Allerdings werden Pensionskassen durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) kontrolliert. Der Insolvenzschutz einer Pensionskasse ist abhängig von der Rechtsform der Pensionskasse. Es gibt Pensionskassen, die eine Aktiengesellschaft sind. Dann sind die Pensionskassen den Lebensversicherungsgesellschaften gleichgestellt. Pensionskassen als Aktiengesellschaften können dem Sicherungsfonds Protektor beitreten. Es gibt aber auch Rechtsformen eines Versicherungsvereins auf Gegenseitigkeit. Wenn eine Pensionskasse ein Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit ist, wird die Pensionskasse nicht durch Protektor geschützt. Eine Pensionskasse hat jedoch in den Satzungen Schutzklauseln verankert. Durch die Schutzklauseln können Beiträge erhöht oder Leistungen gekürzt werden. Falls eine Pensionskasse in Schwierigkeiten kommt. Zusätzlich stehen die Trägerunternehmen für die Pensionskasse ein. Wenn eine Pensionskasse insolvent wird oder es zu einer Kürzung von garantierten Leistungen oder es zu einer Erhöhung von Beiträgen kommt, steht der Arbeitgeber in der Pflicht. Nicht der Versicherte. Der Arbeitgeber hat also die Pflicht alle Verluste seiner in einer Pensionskasse versicherten Mitarbeiter zu bezahlen. Auch die Verluste von ehemaligen Angestellten. Wie sicher ist dann eine Pensionskasse? Es gab in Deutschland schon mehrere finanzielle Schieflagen von Pensionskassen. Mehrfach mussten als Versicherungsverein organisierte Pensionskassen Sanierungskonzepte erstellen. In Zusammenarbeit mit der Aufsichtsbehörde. Der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Wenn ein Arbeitgeber die nötigen Beitragserhöhungen oder die Kürzungen nicht ausgleichen kann, könnte es zu tatsächlichen Einbußen kommen. Beispielsweise könnte ein Arbeitgeber in Konkurs gehen.

Betriebliche Altersvorsorge: Ansprüche können vom Arbeitgeber gekürzt werden

Bei dem Teil der Altersvorsorge, den der Arbeitgeber bezahlt, kann der Arbeitgeber die Ansprüche kürzen. Dies betrifft alle Formen der betrieblichen Altersvorsorge. Kürzungen von Ansprüchen sind ausnahmsweise möglich, wenn dadurch ein Konkurs abgewendet wird. Dabei müssen sich Arbeitgeber an die Vorgaben vom Bundesarbeitsgericht halten. An einer schon gestarteten betrieblichen Rente darf in der Regel nichts geändert werden. Betriebsrentner sind am besten gesichert. Je weiter der Arbeitnehmer jedoch von der Rente entfernt ist, umso einfacher kann der Arbeitgeber Ansprüche kürzen. Die Höhe der Kürzung ist von den wirtschaftlichen Verhältnissen der Unternehmung abhängig. Unter Umständen kann ein Arbeitgeber die Anwartschaft aus der betrieblichen Altersvorsorge auf den vom Arbeitnehmer erworbenen Teil beschränken. Wenn einem Unternehmen ein nachhaltiger Substanzverlust droht, kann die betriebliche Altersvorsorge auf der Basis vom aktuellen Gehalt berechnet werden. Statt nach dem möglicherweise höheren letzten Gehalt. Vor Beginn der Rentenzahlung. Bei einer wirtschaftlichen Notlage vom Arbeitgeber ist es sogar möglich, Ansprüche zu kürzen, die der Arbeitnehmer schon erworben hat.

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