Was ist der Pensionssicherungsverein?

Der Pensionssicherungsverein ist eine Selbsthilfeeinrichtung von der deutschen Wirtschaft. Um die betriebliche Altersversorgung bei einer Insolvenz vom Arbeitgeber zu schützen. Zuständig ist der Pensions-Sicherungs-Verein für die Bundesrepublik Deutschland und das Großherzogtum Luxemburg. Bei einem Konkurs einer Unternehmung, die eine Direktzusage, einen Pensionsfonds oder eine Unterstützungskasse anbietet, ist der Pensionssicherungsverein (bzw. Pensions-Sicherungs-Verein; abgekürzt PSV) die Sicherungseinrichtung. Der dann die Betriebsrente auszahlen soll. Der Pensionssicherungsverein bezahlt also Betriebsrenten von Unternehmen, die in Konkurs gegangen sind.

Rechtsform, Gründung, Gründungszweck

Der Pensions-Sicherungs-Verein ist ein Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit (PSVaG). Gegründet wurde der Pensionssicherungsverein vom Verband der Lebensversicherungsunternehmen (später der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft), dem Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) und der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände. Zweck der Gründung am 1. Januar 1975 war die Insolvenzsicherung nach dem Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersvorsorge. Aufgabe vom Pensionssicherungsverein ist es, Mitarbeiter und Rentner von Unternehmen, die insolvent geworden sind, die laufenden Renten und die gesetzlich unverfallbaren Anwartschaften zu sichern. Wenn ein Unternehmen also insolvent geworden ist, soll der Pensionssicherungsverein die betriebliche Altersversorgung bei bestimmten Arten von Betriebsrentensystemen gewährleisten.

Für welche Durchführungswege der betrieblichen Altersvorsorge ist der Pensionssicherungsverein zuständig?

Der Pensionssicherungsverein ist nur für bestimmte Arten der betrieblichen Altersvorsorge zuständig. Im wesentlichen nur, wenn die betriebliche Altersvorsorge ganz entscheidend oder vollständig von der Zahlungsfähigkeit des Arbeitgebers abhängt. Zum Beispiel weil die betriebliche Altersvorsorge keine oder faktisch keine Kapitaldeckung besitzt. Dies kann zum Beispiel bei einer Direktzusage zutreffen. Oder auch bei einer Unterstützungskasse. Zuständig kann der Pensionssicherungsverein auch dann sein, wenn das Vermögen für die betriebliche Altersvorsorge nicht vor Gläubigern vom Arbeitgeber geschützt ist (erfasste Direktversicherungen). Oder weil das Vermögen der betrieblichen Altersvorsorge potenziell einer starken Wertschwankung unterliegen kann. Wodurch in einem Krisenfall Nachschüsse vom Arbeitgeber erforderlich wären. Wie dies bei einem Pensionsfonds der Fall sein kann. Wenn der Pensionsfonds vorwiegend in Aktien investiert.

Für welche betriebliche Altersvorsorge ist der Pensionssicherungsverein beispielsweise nicht zuständig?

Betriebliche Altersvorsorge, die im Falle von einer Insolvenz bzw. einem Konkurs vom Arbeitgeber nicht gefährdet ist, ist in der Regel nicht durch den Pensions-Sicherungs-Verein geschützt. Und beispielsweise auch Direktversicherungen mit einem unwiderruflichen Bezugsrecht, die nicht verpfändet, abgetreten oder beliehen werden. Weil diese nach der Auffassung vom Gesetzgeber bei einer Insolvenz vom Arbeitgeber nicht gefährdet wären.

Auch Pensionskassen haben keinen Insolvenzschutz beim Pensionssicherungsverein

Aber auch eine Pensionskasse in der Rechtsform von einem Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit (VVaG) hat beispielsweise keinen Schutz durch den Pensionssicherungsverein. Eine Pensionskasse in der Rechtsform als Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit kann aber auch nicht dem Sicherungsfonds Protektor beitreten. Wie zum Beispiel eine Pensionskasse in der Rechtsform Aktiengesellschaft. Eine Pensionskasse kann jedoch insolvent werden. Es könnte zu einer Kürzung von garantierten Leistung oder einer Erhöhung von Beiträgen kommen. Der Arbeitgeber würde in der Pflicht stehen. Kann der Arbeitgeber erforderliche Beitragserhöhungen oder Kürzungen nicht ausgleichen, kann es zu Einbußen in der betrieblichen Altersvorsorge kommen. Zum Beispiel wenn ein Arbeitgeber Konkurs geht. Es gab tatsächlich schon mehrere finanzielle Schieflagen von Pensionskassen.

Zahlt der Pensions-Sicherungs-Verein Renten auch rückwirkend?

Falls eine Unternehmung schon vor Eröffnung von einem Insolvenzverfahren die Betriebsrente nicht mehr überweist, zahlt der Pensionssicherungsverein die Renten auch bis zu 6 Monaten rückwirkend aus.

Unter welcher Voraussetzung zahlt der Pensionssicherungsverein Ansprüche auf eine Betriebsrente?

Durch den Pensionssicherungsverein werden sowohl laufende Renten abgesichert, als auch erworbene Ansprüche von Arbeitnehmern. Ansprüche (Anwartschaften) auf künftige Betriebsrenten übernimmt der Pensionssicherungsverein aber nur, wenn diese unverfallbar sind.

Wie wird der Pensionssicherungsverein finanziert?

Arbeitgeber, die eine Form der betrieblichen Altersvorsorge durchführen, für die der Pensionssicherungsverein zuständig ist, sind öffentlich-rechtlich zu Beiträgen verpflichtet. Durch diese Beiträge soll die Insolvenzsicherung vom Pensionssicherungsverein finanziert werden. Die zu zahlenden Beiträge können variieren. Die Beiträge sollen das im gleichen Jahr entstehende Schadensvolumen abdecken. Deshalb werden die Beiträge jedes Jahr neu festgelegt.

Wie viele Beiträge müssen an den Pensionssicherungsverein gezahlt werden?

Durchschnittlich liegen die Beiträge für den Pensionssicherungsverein bei möglicherweise ungefähr 3,0 Promille.

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Nutzen Sie die Möglichkeit für eine unabhängige Beratung für die betriebliche Altersvorsorge (bAV). Eine gute Auswahl für die betriebliche Altersvorsorge kann die Mitarbeiterbindung und die Motivation von Mitarbeitern einer Unternehmung erhöhen. Bei der Auswahl sollte auch auf die Sicherheit der betrieblichen Altersvorsorge geachtet werden. Aber auch auf Renditechancen. Wünschen Sie weitere Informationen, können Sie auch eine Suche auf der Webseite nach folgenden Wörtern probieren: Pensionssicherungsverein, PSV, Konkurs, betriebliche Altersvorsorge, Betriebsrente, bAV, Betriebsrente, Rente, Pensions-Sicherungs-Verein, Unterstützungskasse, Pensionsfonds, Direktzusage, Konkurs, Pensionskasse, Insolvenz #Pensionssicherungsverein #betrieblicheAltersvorsorge

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