Altersvorsorge Änderungen bzw. Neuerungen 2020

Änderungen 2020: lassen Sie sich für Ihre Altersvorsorge beraten

2020 gibt es wieder Änderungen im Bereich der Altersvorsorge. Von den Änderungen bzw. Neuerungen im Jahr 2020 profitieren beispielsweise diejenigen, die sich bei der Altersvorsorge für eine Rürup Rente bzw. Basisrente entschieden haben. Und bzw. oder für eine betriebliche Altersvorsorge.

Video über Änderungen 2020 im Bereich Altersvorsorge

Rürup Rente, Basisrente: Änderungen 2020

Gute Neuerungen im Jahr 2020 gibt es für diejenigen, die durch eine Rürup Rente (auch Basisrente genannt) für die Altersvorsorge vorsorgen. Gleich 2 Änderungen gibt es 2020, die vorteilhaft sind. Zum einen können die Beiträge 2020 steuerlich besser geltend gemacht werden. Und zum anderen kann auch mehr Geld steuerlich relevant in eine Rürup Rente eingezahlt werden.

Betriebliche Altersvorsorge, Betriebsrente, bAV: was ändert sich 2020?

Auch diejenigen, die durch eine betriebliche Altersvorsorge bzw. Betriebsrente die spätere Rente aufbessern möchten, haben Grund zur Freude. Und zwar durch das Gesetz zur Entlastung der Betriebsrenten. Ab 1. Januar 2020 kann für viele Betriebsrentner durch das „Gesetz zur Einführung eines Freibetrages in der gesetzlichen Krankenversicherung zur Förderung der betrieblichen Altersvorsorge“ eine deutliche Minderung vom Beitrag erreicht werden. Betriebsrentner, die Pflichtversicherte in der gesetzlichen Krankenversicherung sind, können mit Anfang 2020 möglicherweise bis zu mehrere hundert Euro jährlich sparen.

Für wen die Änderungen 2020 bei der betrieblichen Altersvorsorge beispielsweise keine Verbesserungen bringen

Diejenigen, die nach der Rechtslage bis Ende 2019 keine Beiträge in der gesetzlichen Krankenversicherung zahlen mussten, sparen keine Beiträge. Die Einführung vom Freibetrag bringt auch für freiwillige Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung keine Vorteile.

Betriebliche Altersversorgung: höherer Beitrag steuerlich relevant durch gestiegene Beitragsbemessungsgrenze

Durch die gestiegene Beitragsbemessungsgrenze (BBG) im Jahr 2020 (82.800 Euro West und 77.400 Euro Ost) können auch mehr Beiträge in eine betriebliche Altersversorgung eingezahlt werden, die steuerlich relevante Vorteile bringen. Und Vorteile bei den Sozialabgaben. Denn bis zu 4 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze können Arbeitnehmer ohne Abzug von Steuern und Sozialabgaben in eine Direktversicherung, einen Pensionsfonds oder eine Pensionskasse investieren. 2020 sind das monatlich 276 Euro. Steuerfrei können sogar 552 Euro bzw. 8 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze in eine BAV (betriebliche Altersvorsorge) investiert werden. Diese staatliche Förderung kann sogar noch höher ausfallen, wenn der Arbeitgeber zusätzlich eine Direktzusage oder Unterstützungskasse anbietet.

Gesetzliche Rente, gesetzliche Rentenversicherung: Änderungen 2020

Auch bezüglich der gesetzlichen Rente gibt es Änderungen 2020. Wer 2020 das erste Mal die gesetzliche Rente bekommt, muss diese zu 80 Prozent versteuern. Der steuerfreie Anteil wird zum Rentenbeginn festgelegt. Und dann lebenslang als Festbetrag festgeschrieben.

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