Glasversicherungen versichern Glasschäden

Glasversicherung Glasbruchversicherung

Glasversicherung Glasbruchversicherung

Glasversicherungen gehören nicht zu den wichtigsten Versicherungen. Glasversicherungen sollen keine Existenzgefährdende Risiken absichern. Die Vorteile einer Glasbruchversicherung sind, dass bestimmte Glasschäden ersetzt werden. Und zwar unabhängig davon, warum das Glas kaputtgegangen ist. Dies ist die so genannte Allgefahrendeckung bei der Glasbruchversicherung.

Welche Glasflächen sind versichert und welches Glas ist nicht versichert?

In einer Glasbruchversicherung sind normalerweise bestimmte Glasflächen enthalten, die zu der versicherten Wohnung oder dem versicherten Haus gehören. Glasflächen, wie beispielsweise Türen, Fenster, Spiegelflächen, Bilderrahmen, Duschkabinen, Möbelverglasungen etc.

Möglicherweise, aber nicht unbedingt, beinhaltet die Glasversicherung auch die Glasflächen von Wintergärten, Ceran-Kochfeldern und Sonnenkollektoren. Sofern Sie den Einschluss dieser Glasflächen wünschen, achten Sie bitte auf die Leistungen der verschiedenen Glasversicherungen. Die Leistungen finden Sie in den Versicherungsbedingungen.

Grundsätzlich nicht versichert sind bei Glasversicherungen alle Haushaltsgläser des täglichen Gebrauchs, wie beispielsweise Blumenvasen, Trinkgläser oder Glasschlüsseln. Wichtig: wenn zusammenhängende Glasflächen eine Fläche von mehr als 6 m² erreichen, müssen Sie diese Glasfläche mit der Glasversicherung gesondert vereinbaren. Teilen Sie uns eine solche gewünschte Gefahrenerhöhung für Ihre Glasversicherung gegebenenfalls bitte vor Antragstellung mit.

Warum ein Vergleich für Glasschadensversicherung bzw. Glasbruchversicherung?

Weil sich eine Versicherung für Glasschäden sowohl in den Leistungen, als auch in den Preisen, unterscheiden können. In einem Vergleich können Leistungen und Preise für eine Glasbruchversicherung bzw. Glas Schäden Versicherung gegenübergestellt werden.