Abgeltungsteuer bei Bausparverträgen

Fallbeispiel: seit vielen Jahren zahlt ein Bausparer in einen Bausparvertrag ein. Der Bausparvertrag wird zuteilungsreif. Jährlich anfallende Zinsen werden sofort wieder in den Bausparvertrag investiert. Zuzüglich zu den Zinsen erhält der Bausparer einen jährlichen Bonus, den er am Ende der Laufzeit des Bausparvertrages erhält, falls er das Bauspardarlehen nicht in Anspruch nimmt. Muss in diesem Fall, oder vergleichbaren, die Abgeltungsteuer gezahlt werden?

Auch wenn die Zinsen, die die Bausparkasse zahlt, sofort wieder in den Bausparvertrag investiert werden, müssen diese Zinsen jedes Jahr versteuert werden. Die Bonuszahlung würde im oben geschilderten Fall auch der Abgeltungssteuer unterliegen.

Ist die Abgeltungssteuer für Bausparverträge ein Nachteil?

Die pauschale Abgeltungssteuer beträgt 25% plus Solidaritätszuschlag (= 26,375%) und ist daher geringer als die Steuern, die viele vor 2009 auf Zinsen zahlen mussten. Daher muss die Abgeltungsteuer in Verbindung mit Bausparverträgen nicht unbedingt ein Nachteil sein. Ob man nun mehr oder weniger zahlen muss, als vor Einführung der Abgeltungssteuer im Jahr 2009, wird also durch den persönlichen Steuersatz entschieden. Auch für diejenigen, die Kirchensteuer zu zahlen haben, könnte es durch die Abgeltungssteuer noch günstiger sein als ohne. Diejenigen die Kirchensteuer zu zahlen haben, müssen mit circa 1,6% mehr Steuern rechnen (bei einer Kirchensteuer von 9% insgesamt 27,98%. Ohne Sonderausgabenabzug wären es noch etwas mehr).