Freiberufler, freie Berufe: Altersvorsorge, Rente

Unabhängige Altersvorsorgeberatung für Selbstständige, freie Berufe (Freiberufler) bzw. Gewerbetreibende (Unternehmer)

Altersvorsorge für Freiberufler, freie Berufe: Freiberufler können durch staatliche Förderung der Altersvorsorge Steuern sparen

Freiberufler können durch eine clever gestaltete Altersvorsorge sehr viele Steuervorteile genießen. Durch die staatliche Förderung der Altersvorsorge jedes Jahr viel Steuern sparen. Die letztendlich in einer wesentlich höheren Altersvorsorge resultieren können. Vorausgesetzt ein Freiberufler, ein Angehöriger von einem freien Beruf, achtet nicht nur auf die lukrative staatliche Förderung seiner Altersvorsorge. Sondern kombiniert die staatliche Altersvorsorgeförderung mit einer wirklich attraktiven Altersvorsorge. Die attraktive Rendite erwirtschaften kann. Ansonsten würde die möglicherweise sehr attraktive staatliche Förderung bei seiner Altersvorsorge durch Renditenachteile reduziert oder gegenstandslos. Was ist daher bei der Altersvorsorge für einen Freiberufler wichtig?

Unabhängige Beratung, Empfehlung, Vergleiche für die Altersvorsorge durch einen unabhängigen Altersvorsorgeberater

Es gibt tausende Altersvorsorge Möglichkeiten für einen Freiberufler (wie beispielsweise für Notare, Lehrer, Musiker, Sänger, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Rechtsanwälte, Ärzte, Zahnärzte). Doch welche der Altersvorsorgemöglichkeiten ist besonders attraktiv für einen Freiberufler, für Ärzte, für Zahnärzte et cetera? Wo kann ein Freiberufler gute staatliche Förderung mit attraktiven Renditechancen und Sicherheit für die Altersvorsorge kombinieren? Lassen Sie sich in einer unabhängigen Beratung durch einen unabhängigen, freien Altersvorsorgeberater eine persönliche Empfehlung für Ihre Altersvorsorge als Freiberufler geben. Geben Sie auf dieser Webseite Ihre Wünsche für eine unabhängige Altersvorsorge Beratung, gewünschte Informationen und Vergleiche an.

Eventuelle Fragen bezüglich der Altersvorsorge für Freiberufler, Angehörige von freien Berufen: Rürup Rente, Basisrente, Riester-Rente, Wohnriester Rente, …

Wenn Sie Freiberufler, ein Angehöriger von einem freien Beruf sind, fragen Sie sich möglicherweise: kann ich als Freiberufler für meine Altersvorsorge eine Rürup Rente (bzw. Basisrente, Rüruprente) wählen. Und dabei Steuern sparen? Und wenn, wie viel Steuern könnte ich durch eine staatlich geförderte Rürup Rente sparen? Könnte ich als Freiberufler auch eine staatlich geförderte Riester-Rente (bzw. Riesterrente, Riester Rente) erhalten? Und wenn ich als Freiberufler (zum Beispiel Arzt, Rechtsanwalt oder Wirtschaftsprüfer) eine staatlich geförderte Riester-Rente erhalten könnte: was ist in meinem Fall am Ende möglicherweise günstiger, besser für meine Altersvorsorge? Wäre für mich als Freiberufler eine Rürup Rente oder eine Riester Rente besser? Diese und weitere Fragen könnten Sie bezüglich Ihrer Altersvorsorge möglicherweise schon gehabt haben. Wenn für Sie im persönlichen Fall eine Riester Rente als Freiberufler infrage kommt, stellen Sie sich sinnvollerweise die Frage, ob eine Wohnriester Rente (Wohn Riester Rente, Wohn Riesterrente) oder eine Riester Rentenversicherung oder eine andere Form der Riester Rente besser wäre. Und vielleicht haben Sie sich als Freiberufler, als Angehöriger von einem freien Beruf (zum Beispiel als Arzt, Zahnarzt, Anwalt…), Gedanken gemacht über eine private Lebensversicherung, private Rentenversicherung, Sterbegeldversicherung und über Möglichkeiten der privaten Altersvorsorge. Wie zum Beispiel Fonds, Aktienfonds, Rentenfonds. Sie Fragen sich möglicherweise, welche Altersvorsorge für Sie persönlich besonders günstig wäre, attraktiv, besonders viel Steuern sparen würde?

Stellen Sie Ihre Fragen bezüglich Altersvorsorge, Riester-Rente und Rürup Rente im Rahmen einer Altersvorsorge Beratung

Welche Fragen haben Sie bezüglich Altersvorsorge, Rürup Rente (Rüruprente, Basisrente), Riester Rente (Riesterrente), Wohn Riester Rente, betriebliche Altersvorsorge, staatlich geförderte Altersvorsorge, private Altersvorsorge, Kapital Lebensversicherung, private Rentenversicherung, Geldanlagen und Kapitalanlagen? Schreiben Sie diese bitte jetzt auf und stellen Sie Ihre Altersvorsorge Fragen innerhalb einer Altersvorsorge Beratung einem unabhängigen Berater für die Altersvorsorge!

Was ist übrigens ein Freiberufler, welche Tätigkeit fällt unter die freien Berufe?

Ein Freiberufler (zum Beispiel Steuerberater, Ingenieur, Lehrer, Reporter, Sänger, Schauspieler, Musiker, Notar) übt einen freien Beruf aus: eine nicht unter die Gewerbeordnung fallende Tätigkeit für die keine Gewerbesteuer gezahlt werden muss. Lediglich Umsatzsteuer und Einkommenssteuer muss gezahlt werden. Ob eine selbstständig ausgeübte Tätigkeit als freiberuflich oder gewerblich eingestuft wird entscheidet das Finanzamt. Eine freiberufliche Tätigkeit ist eine selbstständig ausgeübte Tätigkeit, zum Beispiel künstlerisch, schriftstellerisch, erzieherisch, wissenschaftlich, unterrichtend oder (sehr) ähnlich. Im allgemeinen eine Tätigkeit, die eine besondere berufliche Qualifikation oder eine schöpferische Begabung erfordert und eine Dienstleistung höherer Art darstellt, die eigenverantwortlich und persönlich sowie fachlich unabhängig erbracht wird.

Beispiel für freie Berufe, Freiberufler

Folgende Beispiele zählen zu den freien Berufen (Freiberufler): Heilberufe wie Arzt (auch Tierarzt und Zahnarzt), Heilpraktiker, Psychotherapeut, Medizinalfachberufe wie Krankenpfleger, Logopäde, Ergotherapeut, Rettungsassistent, Krankengymnast, Physiotherapeut, Masseur, Podologe, Hebamme, kreative Berufe wie Sänger, Musiker, Designer, Choreograf, Kameramann, Regisseur, darstellender und bildender Künstler, Schauspieler, Tänzer, Schriftsteller, Fotograf (nur in manchen Bereichen, wie beispielsweise in der Werbung), publizistische Berufe wie Reporter, Journalist, Bildjournalist (Bildberichterstatter), Videojournalist, Dolmetscher/Übersetzer, technische und naturwissenschaftliche Berufe wie Architekt, Diplomingenieure, Diplom-Biologe, Diplom-Chemiker, Sachverständiger, Diplom-Psychologe, Diplom-Vermessungsingenieur, Diplom-Bauingenieur, Lotse, Handelschemiker, pädagogische Berufe (und verwandte) wie Lehrer (auch Musiklehrer), Erzieher, Sozialpädagoge, Dozent, Kinder-Tagesmutter, juristische Berufe wie Rechtsanwalt, Patentanwalt, Rentenberater (wenn rein als Rechtsbeistand), Wirtschaftsprüfer, vereidigte Buchprüfer, Certified Public Accountant, Notar (wenn kein Beamter; in den meisten Bundesländern ist ein Notar sowohl beliehener Amtsträger und Freiberufler), sowie Steuerberater, Steuerbevollmächtigter, Ingenieur, beratende Betriebswirte und Volkswirte, Apotheker (wenn keine Apotheke betrieben wird) und (sehr) ähnliche.

Kapitalgesellschaft endet Einordnung als Freiberufler

Sobald eine Kapitalgesellschaft gebildet ist, wird diese nicht als „Freiberufler“ behandelt. Wenn also ein Freiberufler beispielsweise eine GmbH oder Aktiengesellschaft eröffnet, wird diese Kapitalgesellschaft nicht mehr wie ein Freiberufler behandelt.

Sonderfall bei den freien Berufen (Freiberufler)

Sonderfall: Selbstständige Bilanzbuchhalter, die „zwischen“ dem Begriff Freiberufler (freie Berufe) und Selbstständiger (Gewerbebetrieb, gewerbliche Tätigkeit) fallen. Für selbstständige Bilanzbuchhalter besteht ein Spezialgesetz, sie unterstehen einer paritätischen Kommission, die aus der Kammer der Wirtschaftstreuhänder und der Wirtschaftskammer besteht.

Unterschied Freiberufler bzw. freie Berufe und „Freier Mitarbeiter“

Nicht verwechseln mit dem Begriff „Freier Mitarbeiter“! Beim Begriff Freier Mitarbeiter wird keine Aussage über den ausgeübten Beruf getroffen, sondern nur über die Art vom Beschäftigungsverhältnis. Meistens als eine Abgrenzung zum Arbeitnehmer.

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