Abgeltungssteuer bei Auslandserträgen?

In Deutschland ist die Einkommensteuerpflicht mit dem Wohnsitz verknüpft. Wenn Sie in Deutschland wohnen, müssen Sie Ihr weltweit erzieltes Einkommen in Deutschland versteuern. Es spielt also bei der Frage, ob Kapitalerträge Abgeltungssteuerpflichtig sind, keine Rolle, ob Sie Ihr Depot in Deutschland oder in irgendeinem anderen Land führen.

Wenn Sie Ihr Depot in einem Land führen, dass beispielsweise bei Kursgewinnen für Aktien keine Steuern verlangt, wird die ausländische Bank zwar möglicherweise für den deutschen Staat die Abgeltungssteuer nicht abziehen und abführen. Denn die ausländischen Banken können von dem deutschen Fiskus nicht dazu gezwungen werden. Dennoch müssen Sie die noch nicht abgegoltenen Gewinne versteuern. Wie? Sie sind dann dazu verpflichtet, diese Gewinne in Ihrer jährlichen Einkommensteuererklärung dem Finanzamt anzuzeigen. Das Finanzamt wird dann die ganz normale Abgeltungssteuer berechnen.

Bei einem Depot im Ausland kann es allerdings auch sein, dass das Land, in dem das Depot geführt wird, eine Quellensteuer verlangt. Falls dies der Fall ist, können Sie die dort bezahlte Quellensteuer möglicherweise innerhalb von bestimmten Grenzen mit der in Deutschland zu zahlenden Steuer verrechnet bekommen.

Eine Steuerstraftat begeht, wer dem Finanzamt Auslandserträge verschweigt.